Hierzu gehören insbesondere:
Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität, körperlichen Merkmalen oder Familienstand.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat sich die berufliche Förderung von Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz zum Ziel gesetzt und ist daher besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert.
Wir unterstützen darüber hinaus die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention und setzen uns besonders für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen ein. Nach Maßgabe des SGB IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir daher ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung.
Gemäß Ziffer 4.1 der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004 ist Personal für besonders korruptionsgefährdete Dienstposten mit besonderer Sorgfalt auszuwählen. Da es sich hier um einen solchen Dienstposten handelt, sind nur Bewerber geeignet, die in „geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen“ leben und dadurch die nötige wirtschaftliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit aufweisen. Die Abgabe einer Erklärung zum Vorliegen geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse ist daher notwendig.
Weitere Informationen über das Bundesamt für Soziale Sicherung finden Sie hier.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.